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Umzug über das Jobcenter: So beantragen Sie die Kostenübernahme

Umzug über das Jobcenter: So beantragen Sie die Kostenübernahme

Wer Bürgergeld (ALG II) bezieht, kann sich die Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter erstatten lassen. Wichtig: Stellen Sie den Antrag immer vor dem Umzug.

Wann werden die Kosten übernommen?

  • Kündigung der Wohnung durch den Vermieter.
  • Neue Arbeit in einer anderen Stadt.
  • Familienzuwachs und erhöhter Wohnbedarf.
  • Auszug aus der elterlichen Wohnung ab 25 Jahren.
  • Unzumutbare Wohnverhältnisse (z.B. Schimmel).

Diese Kosten sind möglich

  • Umzugsunternehmen, Umzugskartons.
  • Pauschale für Umzugshelfer.
  • Eventuell Lagerkosten.

So läuft der Antrag

  1. Vorher mit dem Sachbearbeiter sprechen.
  2. Drei Kostenvoranschläge einholen.
  3. Antrag mit den Angeboten einreichen.
  4. Bewilligung abwarten, dann beauftragen.

Wir unterstützen Sie

Wir erstellen einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag und helfen bei der Antragstellung. Mehr zum Jobcenterumzug. Jetzt kostenlosen Kostenvoranschlag anfordern.

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