
Ein Umzug kostet Geld, doch einen Teil davon können Sie sich über die Steuererklärung zurückholen. Entscheidend ist der Grund für den Umzug und eine korrekte Rechnung.
Beruflicher Umzug: Werbungskosten
Ziehen Sie wegen eines neuen Jobs, einer Versetzung oder um den Arbeitsweg deutlich zu verkürzen um, gelten die Umzugskosten in der Regel als Werbungskosten. Dazu zählen Transport, Umzugsunternehmen und oft auch eine Pauschale für sonstige Auslagen.
Privater Umzug: haushaltsnahe Dienstleistungen
Auch bei einem privaten Umzug lohnt sich der Blick in die Steuer. Die Arbeitskosten eines Umzugsunternehmens können als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden: 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten mindern die Steuer direkt, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
Darauf kommt es an
- Rechnung: Arbeitskosten und Material getrennt ausweisen.
- Zahlung: per Überweisung, nicht bar.
- Belege: Rechnung und Kontoauszug aufbewahren.
Wir stellen die passende Rechnung aus
Auf Wunsch weisen wir die Arbeitskosten in unserer Rechnung gesondert aus, damit Sie sie leicht angeben können. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie am besten Ihren Steuerberater. Jetzt kostenloses Angebot anfordern.
Bereit für einen stressfreien Umzug?
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